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   BayObLG, 07.08.2001 - 2Z BR 63/01   

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https://dejure.org/2001,7751
BayObLG, 07.08.2001 - 2Z BR 63/01 (https://dejure.org/2001,7751)
BayObLG, Entscheidung vom 07.08.2001 - 2Z BR 63/01 (https://dejure.org/2001,7751)
BayObLG, Entscheidung vom 07. August 2001 - 2Z BR 63/01 (https://dejure.org/2001,7751)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige weitere Beschwerde; Wohnungseigentum; Eigentümerbeschluss; Jahresabrechnung; Einzelabrechnung

  • Judicialis

    WEG § 16 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 16 Abs. 2
    Erfordernis eines Eigentümerbeschlusses über Jahresabrechnung, Einzelabrechnungen, Wirtschaftsplan oder Sonderumlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Laufen - UR II 54/98
  • LG Traunstein - 4 T 2621/99
  • BayObLG, 07.08.2001 - 2Z BR 63/01
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus BayObLG, 07.08.2001 - 2Z BR 63/01
    was im Zusammenhang mit der Beschlussfassung erörtert wurde und was die Beteiligten dabei beabsichtigt oder sich vorgestellt haben, kann für di e Auslegung nur herangezogen werden, wenn es in der Versammlungsniederschrift einen Niederschlag gefunden hat (BGHZ 139, 288; BayObLG NJW-RR 2000, 603/605).
  • BayObLG, 06.03.1987 - BReg. 2 Z 26/86

    Jahresabrechnung und Entlastung des Verwalters

    Auszug aus BayObLG, 07.08.2001 - 2Z BR 63/01
    Dies hat wiederum zur Voraussetzung, dass sich der Eigentümerbeschluss nicht nur auf eine Jahresgesamtabrechnung beschränkt, sondern auch die Einzelabrechnungen für jeden Wohnungseigentümer zum Gegenstand hat; entsprechendes gilt für den Eigentümerbeschluss über den Wirtschaftsplan oder eine Sonderumlage (BayObLGZ 1987, 86/96).
  • BayObLG, 21.12.1999 - 2Z BR 79/99

    Aufnahme von Forderungen und Verbindlichkeiten der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus BayObLG, 07.08.2001 - 2Z BR 63/01
    was im Zusammenhang mit der Beschlussfassung erörtert wurde und was die Beteiligten dabei beabsichtigt oder sich vorgestellt haben, kann für di e Auslegung nur herangezogen werden, wenn es in der Versammlungsniederschrift einen Niederschlag gefunden hat (BGHZ 139, 288; BayObLG NJW-RR 2000, 603/605).
  • BayObLG, 10.10.1996 - 2Z BR 108/96

    Änderung der Gemeinschaftsordnung durch vereinbarungsersetzenden

    Auszug aus BayObLG, 07.08.2001 - 2Z BR 63/01
    Erst durch ihn wird die konkrete Zahlungspflicht des einzelnen Wohnungseigentümers verbindlich festgelegt (BayObLG. NJW-RR 1990, 1102; FGPrax 1997, 19 f.).
  • BayObLG, 23.05.1990 - BReg. 2 Z 46/90
    Auszug aus BayObLG, 07.08.2001 - 2Z BR 63/01
    Erst durch ihn wird die konkrete Zahlungspflicht des einzelnen Wohnungseigentümers verbindlich festgelegt (BayObLG. NJW-RR 1990, 1102; FGPrax 1997, 19 f.).
  • OLG München, 20.03.2008 - 34 Wx 46/07

    Anfechtung von Wohnungseigentümerbeschlüssen: Auslegung eines Beschlusses über

    Was im Zusammenhang mit der Beschlussfassung erörtert wurde und was die Beteiligten dabei beabsichtigt oder sich vorgestellt haben, kann für die Auslegung nur herangezogen werden, wenn es nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles für jedermann ohne weiteres erkennbar ist, so z.B. wenn es in dem Versammlungsprotokoll einen Niederschlag gefunden hat (vgl. BGHZ 139, 288/292; BayObLG NJW-RR 2000, 603/605; ZWE 2002, 34/35).

    Allein der Umstand, dass Einzelabrechnungen vom Verwalter offensichtlich erstellt wurden, erlaubt nicht von selbst den Schluss, dass sich die Genehmigung in der Eigentümerversammlung auch hierauf erstreckt (BayObLG ZWE 2002, 34/35).

  • LG Düsseldorf, 06.03.2013 - 25 S 99/12

    Beschlussgegenstand muss bei Einberufung bezeichnet sein!

    Umstände außerhalb des protokollierten Beschlusses dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (Bundesgerichtshof NJW 1998, 3713; BayObLG NJW-RR 2000, 603/605; ZWE 2002, 34/35; Oberlandesgericht München NJW-RR 2008, 1182; Oberlandesgericht Frankfurt, NJW-RR 2009, 1463; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 8. Aufl., § 23 Rn. 47; Palandt/Bassenge, WEG, 72. Aufl., § 10 Rn. 18).
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